Wie bekomme ich eine Mütterpflegerin
Prima, du bist hier bei mir gelandet und hast den ersten Schritt gemacht. Ich freue mich, dass du erkannt hast, dass man in dieser sensiblen Phase Hilfe und Unterstützung annehmen darf. Für alles weitere stehe ich dir mit Rat und Tat zur Seite. Ich freue mich von dir zu hören.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Viele der gesetzlichen Krankenkassen kommen für die Kosten einer Mütterpflegerin auf. Grundlage hierfür ist der §24 SGB V: Haushaltshilfe bei Gründen die auf Schwangerschaft und/oder die Geburt der Frau zurückzuführen sind (zuzahlungsfrei). Voraussetzungen hierfür ist eine ärztliche Verschreibung von einem Arzt Deines Vertrauens. Im Krankheitsfall tritt §38 SGB V ein, hierfür wird auch eine Verschreibung durch einen Arzt benötigt, außerdem muss ein im Haushalt lebendes Kind unter 12 Jahren sein. Die Zuzahlung beträgt hier maximal 5-10% der Kosten pro Kalendertag. Bei beiden Fällen ist es Voraussetzung, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann (Urlaub des Partners/Elternzeit). Falls Du privat versichert bist, solltest Du Dich bei Deiner Krankenkasse erkundigen, ob sie sich an den Kosten beteiligt.
Natürlich kannst Du mich auch privat „buchen“! Ich mache dir hierzu gerne ein individuelles Angebot, das genau auf deine Wünsche abgestimmt ist.